Allgemeine Geschäftsbedingungen ──────

AGB

§ 1 Geltung

(1) Die nachfolgenden AGB von Output-Films gelten für alle Verträge, die mit Output-films geschlossen werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von Output-Films schriftlich akzeptiert, unverbindlich.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Fotografen/Videografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.
(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format JPG/mpeg4. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(4) Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.
(5) Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden vom Fotografen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Vergütung

(1) Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart.
(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des Unternehmens output-films.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
(4) Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag wie vertraglich geregelt. (Ratenzahlung falls vereinbart)
(5) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen realisierbar ist.
(6) Im Angebot enthalten sind eine Korrektur des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Post – Produktion (200€/h Netto) in Rechnung gestellt.
(7) Kosten, die nach der Fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.
b. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.
c. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.
d. Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtag erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.

§ 4 Haftung/Gefahrenübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher ausgeschlossen.
(4) Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 8-10 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf/Videograf bestimmen.
(6) Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/Film beim Fotografen/Videograf eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 6 Abnahme

(1) Soweit Output-Films eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung ohne Beschwerde in Benutzung nimmt.

§ 7 Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.